verfassungsändernd

verfassungsändernd
ver|fạs|sungs|än|dernd <Adj.>:
die Verfassung (1) ändernd:
eine -e Mehrheit.

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ver|fạs|sungs|än|dernd <Adj.>: die ↑Verfassung (1) ändernd: eine -e Mehrheit; Die neuen Bestimmungen gelten nicht als v., benötigen demnach im Parlament nur die einfache Mehrheit (General-Anzeiger 27. 3. 98, 3).

Universal-Lexikon. 2012.

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